Beglaubigte Übersetzungen



Der Atomic Sprachendienst bietet Ihnen auch die Beglaubigung von Übersetzungen an. Eine beglaubigte Übersetzung ist regelmäßig zur Vorlage bei Behörden oder Organisationen im In- und Ausland erforderlich, beispielsweise

  • bei Firmengründungen,
  • bei Bewerbungen,
  • bei Gerichtsverhandlungen,
  • bei unterschiedlichen privaten Zwecken.

 

Im Zuge der Beglaubigung einer Übersetzung bestätigen unsere beeidigten Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und macht dieses durch die Anbringung eines unterschriebenen Beglaubigungsvermerks und entsprechende Abstempelung kenntlich.

 

Legalisation oder Apostille



Um eine in Deutschland ausgestellte Urkunde im Ausland verwenden zu können, ist es unter anderem erforderlich, die Urkunde mit einer so genannten Überbeglaubigung zu versehen. Eine Überbeglaubigung ist ein zusätzlicher Beglaubigungsvermerk, welcher sich auf die bestehende Unterschrift bezieht.

 

Es ist zu beachten, dass es zwei Arten von Überbeglaubigungen gibt: Die Legalisation und die Apostille. Für Staaten, welche dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, wird eine Apostille erteilt. Für alle anderen Urkunden ist der Legalisationsvermerk vorgesehen.

 

Wir beraten Sie gerne im Vorfeld, welche Form der Beglaubigung erforderlich ist und übernehmen auch gerne den Service, für Sie bei den zuständigen Stellen eine Überbeglaubigung einzuholen.

 

Möchten Sie mehr über unsere Beglaubigungsdienstleistungen erfahren? Dann treten Sie noch heute mit dem Atomic Sprachendienst in Kontakt.

 

 

 

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